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Includierte Leistungen:
 
Limited für 199 €

 
# Gründung in 1-2 Arbeitstagen
# Keine Unterschrift erforderlich
# Abwicklung komplett per e-Mai
# incl. Registered Office
# incl. Company Secretary
# incl. deutscher Übersetzung
# incl. Postweiterleitung auch für
  normale Geschäftspost(+Porto)
# incl. Gründungsurkunde
# incl. Memorandum & Articles
# incl. Aktienzertifikate
# incl. Directors Register
# incl. Secretaries Register
# incl. Aktionärs-Register
# incl. Gründungsprotokoll
# incl. Bestellung zum Director
 
Schweizpaket nur 699 €
 
Alle Leistungen des Limited-Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Memorandum/Articles
+ Bescheinigung des Secretary
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostillen
= alle Unterlagen die das Schweizer
  Handelsregisteramt fordert
 
Limited & Co. KG Paket 399 €
 
Alle Leistungen des Limited Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostille
+ Bescheinigung des Secretary
+ KG Vertrag
+ Prokuravertrag
+ Handelsregisteranmeldung
= alle Unterlagen, die das deutsche
  Handelsregister normal fordert
 
Anonym Paket 2222 €
 
Alle Leistungen des Ltd.&Co.KG Paketes
+ Treuhanddirektor Limited
+ Treuhandaktionär Limited
+ Treuhandkommanditist KG
Der Director hat seinen Wohnsitz in UK, ist ständig verfügbar und erfüllt alle UK+OECD-Voraussetzungen
 
Schuldenfrei in 14 Monaten
ab 5000 € (1000 € pro Monat)

 
Komplette Abwicklung Ihrer Privat- oder Regel-Insolvenz innerhalb von nur vierzehn Monaten - statt der üblichen 7 Jahre. Zusatzkosten fallen nur nur für Miete an und Steuern /Versicherung.
 
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850 € pro Monat

 
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Dies geht mit einer seit 50 Jahren bewährten Methode und deutschen Institution (keine Stiftung), bei der Sie die volle Kontrolle haben ohne dass man Ihnen das Vermögen zurechnen kann. Mehr unter "Die ultimative Holding".
 
Fragen Sie uns.

 
Kontakt 0044 788 788 4717
wir sprechen deutsch
Anonymitäts-Paket
Limited & Co. KG
Schuldenfrei nach 1 Jahr - Privatinsolvenz in UK
Büroservice London -  Berlin und Las Vegas
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Treuhänder - Treuhanddirektor / Treuhandaktionär - Anonymität
 
Wenn Ihr Name nicht für jedermann einsehbar im Firmenregister erscheinen soll, gleich ob in der Funktion des Director oder des Anteilseigners, so können wir Ihnen gerne einen Treuhänder = Nominee  zur Verfügung stellen, der dann Ihren Platz im Register einnimmt.
 
Da in UK - im Gegensatz zu Deutschland - auch juristische Personen Geschäftsführer oder Aktionär einer Limited sein können, ist dies im Regelfall (Kosten 200 € p.a) eine spezielle Treuhandlimited. Das Problem ist nur, dass einige deutsche Banken (so auch die von uns empfohlene) diese Konstruktion nicht anerkennen. Sie fordern eine natürliche Person in der Position des Director. Und das zweite Problem, dass ab 1.10.2008 alle UK-Limiteds mindestens eine natürliche Person als Director ausweisen müssen. Damit dürften die Kosten für Treuhänder deutlich steigen.
 
Finden Sie also keine Bank, die auch juristische Personen als Director einer Limited akzeptiert - beim Sharholder ist das in der Regel kein Problem -, so gibt es zwei Lösungswege:
 
1. Als Treuhänder werden natürliche Personen eingesetzt. Die Kosten hierfür betragen - bei einer Treuhandschaft durch uns - jedoch ein Mehrfaches des Standardsatzes und müssen individuell ausgehandelt werden. Oder Sie setzen hier einen Bekannten, Mitarbeiter etc. als Treuhanddirector ein. Denn was die meisten vergessen - Treuhänder hin oder her - irgendjemand muß ja in Deutschland die Geschäfte abwickeln und auf dem Bankkonto als Verfügungsberechtigter stehen. Da würde ich mich ehrlich gesagt unwohl fühlen, wenn ein fremder Dritter alleinige Vollmacht über mein Firmenkonto hat. Also kann doch der, der ohnehin in Deutschland für die Firma agiert auch als Director eingesetzt werden. Kontovollmacht wird dann entweder ihm erteilt oder nur dem Shareholder. Denn in der Regel kann man einem professionellen Treuhänder eher trauen als dem besten Freund. Wir haben es schon erlebt, dass der beste Freund mit der Frau des Gründers durchbrennt und dabei gleich auch noch die Firmenkonten abräumt.
Ist kein vertrauenswürdiger Dritter zu finden und man will keinem Treuhänder Kontovollmacht geben und der wahre Eigentümer will auch für die Firma agieren, nur nicht gleich als Eigentümer erkannt werden, dann bietet sich der  Lösungsweg
 
2. an. In UK sind Director und Shareholder Nominees zur Standardrate von je 200 Euro p.a. (Treuhandlimited) oder ein Bekannter tritt hier ein. Es wird eine Limited&Co.KG in Deutschland gegründet, die im deutschen Handelsregister eingetragen wird. Angestellter Prokurist  wird der "wahre Eigentümer". Das hat gleichzeitig den Vorteil, dass man sich entweder ein Gehalt zahlen kann oder die Tätigkeit an eine Erfolgsbeteiligung koppelt (falls mit Pfändungen zu rechnen ist). Nur dieser Prokurist hat nun Zugriff auf die Firmenkonten, die dem Director der Limited versperrt sind. so schaltet man das Treuhandrisiko komplett aus. Bitte denken Sie aber daran, dass ab 1.10.2008 noch eine natürliche Person als Director dazu kommen muß. In der Praxis würde man die Treuhandlimited durch eine natürliche Person ersetzen, was dann ein wenig mehr kostet, aber Zugriff auf die Firmenkonten hätte diese auch nicht, da den ausschließlich der Prokurist hat, also der wahre Eigentümer.
 
Keinesfalls und niemals sollten Sie mit einer Generalvollmacht arbeiten. (Gründe siehe dort)
(Siehe auch Anteils-/Eigentumsübertragung)
Übersetzungen
 
Wir liefern Ihnen automatisch eine Übersetzung der Satzung ins Deutsche mit. Diese reicht jedoch nicht für die Einrichtung eines Bankkontos oder den Handelsregistereintrag. Dort wird eine beglaubigte Übersetzung gefordert, erstellt von einem bei einem Landgericht zugelassenen Diplomübersetzer. Lassen Sie die individuell erstellen kostet das zwischen 450 und 750 Euro. Da wir aber viele Limiteds gründen und die Satzung bis auf wenige Abweichungen  jedesmal die gleiche ist, erstellt unser Übersetzer die beglaubigte Übersetzung sehr günstig. Im Deutschland- und KG-Paket ist die beglaubigte Übersetzung natürlich schon enthalten. Ebenfalls die beglaubigte Übersetzung des Registerauszuges und ggfs. der Apostille.
Achten Sie bei Direktbestellungen über Servicefirmen, die Ihnen Apostillen liefern, das dort die beglaubigte Übersetzung im Preis enthalten ist. Sonst erleben sie u.U. eine "kostenmäßig" böse Überraschung, denn ohne übersetzung ist die Apostille nichts wert und eine individuelle Übersetzung durch einen damit nicht vertrauten Übersetzer kann dann den Gesamtpreis deutlich erhöhen. Das wird auch in den einschlägigen Internetforen gerne vergessen.
 
 
 
Unselbständige Zweigniederlassung in Deutschland
siehe
Handelsregistereintrag
 
 
Zum Schluß noch ein professioneller Rat
 
Informieren Sie sich vorher ausführlich aus einer unabhängigen Quelle. Z.B. durch das Buch zur Limited aus dem Euromedia Verlag, das Sie über uns bestellen können. Weitere Informationen mit Links zu den 8 führenden Anbietern finden Sie auch unter www.limitednews.com.
 
Stellen Sie genau Ihren Bedarf fest. Brauchen Sie nur den Standort UK (z.B. als Einkaufsgesellschaft, Rechteinhaber etc.) oder wollen Sie mit einer Niederlassung in Deutschland arbeiten? Soll die ins Handelsregister eingetragen werden oder nicht? Benötigen Sie ein Bankkonto in Deutschland und/oder England. Wollen Sie ggfs. nicht in Erscheinung treten und benötigen Sie daher Treuhanddirektoren/- gesellschafter? Nur dann können Sie die Preise aller Anbieter - fragen Sie unbedingt mehrere -  realistisch vergleichen.
 
Lassen Sie sich dann noch einmal ausdrücklich Preis und Leistungen bestätigen um alle Mißverständnisse auszuschließen.
 
 
Zweigniederlassung in Deutschland
siehe
Handelsregistereintrag
Stammkapital - Wie hoch? - Muß es einbezahlt werden ? - Womit hafte ich ?
 
Erstaunlicherweise gibt es den meisten Disput mit Kunden um das Stammkapital. Man hat gehört, dass die Gründung bereits mit 1 Pfund Stammkapital möglich ist, man möchte mit möglichst wenig haften und auch so wenig als möglich einzahlen. Dabei werden einige Dinge vergessen:
 
1. Die Höhe des Stammkapitals entscheidet mit darüber wie Kunden, Lieferanten, Banken etc. Sie beurteilen.
2. Wievel Vertrauen würden Sie in eine 1 Pfund Firma setzen, die praktisch nach dem Kauf von 2 Briefmarken
   pleite wäre und Insolvenz anmelden müsste. Wollen Sie Ihre Limited am Tag 2 schon wieder schließen?
3. Wie soll eine 1 Pfund Limited die Gründungskosten aufbringen - z.B. 199 Euro? Die Limited wäre damit
   schon vor der Gründung pleite.
4. Das Stammkapital sollte niemals "ungewöhnlich" hoch sein, sondern sich am üblichen orientieren. Da
   rund 75 % aller UK-Limiteds mit einem Stammkapital von 1000 Pfund gegründet werden, wären Sie mit
   einem solchen "Authorized Capital" eine ganz normale Limited, auch wenn das "Issued Capital" nur ein
   Pfund betrüge.
5. Das Stammkapital (Authorized Capital) muß in UK weder nachgewiesen noch einbezahlt werden. Schrieben
   Sie also z.B. 100 Millionen Pfund hinein müssten Sie diese nicht einzahlen oder nachweisen. Das ist mehr
   ein deklamatorischer und kein realer Wert.
6. Das "Issued Capital", also das ausgegebene Kapital hingegen müssen Sie exakt einzahlen, da die Share-
   holder (Aktionäre) für dessen Erbringung persönlich haften.
 
Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Limited A beschließt die Gründung mit 1000 Pfund Authorized Capital, die auch so im Register eingetragen werden und ist damit eine normale, nicht von vorne herein offenbar auf Betrug ausgerichtete Limited. Der Gründer hat aber nur die 200 Euro für die Gründung und noch einen Schreibtisch und einen alten PC. Dann würde er tatsächlich nur 200 Pfund an Aktien "ausgeben". Diese 200 Pfund wären dann das Issued Capital. Der Shareholder haftet nun nur mit den 200 Pfund die ausgegeben wurden. Da er die komplett einbezahlt hat (bar für die Gründung und über Sachwerte) entsteht für ihn keine persönliche Haftung. Würde er hingegen in der gleichen Situation 1000 Pfund "ausgeben", so wären nur 200 Pfund erbracht und 800 Pfund noch offen. D.h. der Shareholder haftet der Gesellschaft und ggfs. deren Gläubigern gegenüber persönlich bis zur Höhe von 800 Pfund. Sind eventuelle Verbindlichkeiten höher, so gehen die Gläubiger leer aus, denn dafür haftet der Shareholder dann nicht.
Deshalb wird in einem englischen Registerauszug auch immer sowohl das Authorized als auch das Issued Capital ausgewiesen. Dann kann sich ein Lieferant etc. im Zusammenhang mit der Bilanz ein realistisches Bild von der Haftungssituation machen. Wenn er der Limited dann trotzdem Geld leiht oder Waren liefert ist er selber schuld. Das sieht die deutsche Seite anders, da sie hier immer den Betrugsverdacht im Raume sieht. Deshalb ist es auch wichtig, die Limited selber nicht in den deutschen Rechtsraum zu bringen, in dem man z.B. mit einern Limited & Co.KG arbeitet und so nicht von der deutschen Gläubigerfreundlichen Rechtsprechung erfasst zu werden, sondern im Rahmen der unternehmerfreundlichen englischen zu bleiben.
 
Wir raten im Grundsatz entweder 1000 Pfund zu wählen und dann im Rahmen der Gründung soviel Kapital auszugeben, wie man für die Gründung nachweislich ausgibt.
Wenn man mit der Limited ein mit der GmbH vergleichbares Niveau erreichen/halten will, dann wählt man eine Authorized Capital von 20.000 Pfund und gibt davon wieder nur das aus (Issued) was man für die Gründung bezahlt und stockt das später aus Gewinnen auf. Im Prinzip wie bei der ab Herbst neuen Unternehmergesell- schaft in Deutschland, nur dass der Unternehmer dort voll persönlich haftet (lt. BGH-Meinung) während es bei der Limited die persönliche Haftung nicht gibt. Gerade der zuverlässige Entfall der persönlichen Haftung ist aus unserer Sicht auch der Hauptgrund sich für die Limited zu entscheiden und nichts anderes. Denn was nützt mir eine haftungsbeschränkte Rechtsform (GmbH), wenn in der Praxis die Haftungsbeschränkung vom BGH massivst durchlöchert und damit praktisch für den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr existent ist..
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Camster Management Limited

Spezialist für Limited & Co. KG-Lösungen - Günstigster Anbieter im Test der KIZ eV, München, Mai 2009
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Anteils-/Eigentumsübertragung
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Kosten einer Limitedgründung
Stammkapital - wie hoch? - Einzahlung?
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Repräsentanz in Deutschland
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Steuern
Treuhänder - Treuhanddirektor / -aktionär
Übersetzungen
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