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Includierte Leistungen:
 
Limited für 199 €

 
# Gründung in 1-2 Arbeitstagen
# Keine Unterschrift erforderlich
# Abwicklung komplett per e-Mai
# incl. Registered Office
# incl. Company Secretary
# incl. deutscher Übersetzung
# incl. Postweiterleitung auch für
  normale Geschäftspost(+Porto)
# incl. Gründungsurkunde
# incl. Memorandum & Articles
# incl. Aktienzertifikate
# incl. Directors Register
# incl. Secretaries Register
# incl. Aktionärs-Register
# incl. Gründungsprotokoll
# incl. Bestellung zum Director
 
Schweizpaket nur 699 €
 
Alle Leistungen des Limited-Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Memorandum/Articles
+ Bescheinigung des Secretary
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostillen
= alle Unterlagen die das Schweizer
  Handelsregisteramt fordert
 
Limited & Co. KG Paket 399 €
 
Alle Leistungen des Limited Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostille
+ Bescheinigung des Secretary
+ KG Vertrag
+ Prokuravertrag
+ Handelsregisteranmeldung
= alle Unterlagen, die das deutsche
  Handelsregister normal fordert
 
Anonym Paket 2222 €
 
Alle Leistungen des Ltd.&Co.KG Paketes
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Der Director hat seinen Wohnsitz in UK, ist ständig verfügbar und erfüllt alle UK+OECD-Voraussetzungen
 
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Limitedneu
Die Limited als Betriebsgesellschaft
 
Während bei reiner Vermögensverwaltung (Holding) und Vermietung von Immobilien, Gütern und Maschinen (Besitzgesellschaft) relativ wenig passieren kann, diese also theoretisch sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften sein können, bietet sich für die Betriebsgesellschaft praktisch nur eine echt haftungsbeschränkte Firmenform an. Das sind theoretisch GmbH und AG in Deutschland oder andere Kapitalgesellschaften aus der EU wie z.B. die Limited.
 
Nach dem Motto: „Was der Bauer nicht kennt, das frißt er nicht", aus Gedankenlosigkeit oder einfach Systembedingter und -gewollter schlechter Ausbildung = Nichtwissen wird in der Regel die GmbH gewählt und seit Einführung der Kleinen AG auch hin und wieder die Aktiengesellschaft. Dabei beschränken diese, wenn der Geschäftsführer auch gleichzeitig Gesellschafter ist, die Haftung definitiv nicht. Und bei der Betriebsaufspaltung schon gleich gar nicht. Denn der BGH hat in gefestigter Rechtsprechung zum faktischen Konzern die Haftungsbegrenzung praktisch aufgehoben und die Haftung sogar auf das Privatvermögen der Gesellschafter- Geschäftsführer ausgedehnt.
 
Wird eine GmbH allerdings von einem angestellten Geschäftsführer geleitet und gehört einem ausländischen Unternehmen, so entfällt auf jeden Fall der Durchgriff auf das Privatvermögen und da das Firmenvermögen nicht der Betriebsgesellschaft gehört, sondern der Besitz-Limited dürfte eigentlich auch der Durchgriff darauf ausgeschlossen sein. Allerdings sind die Wege der deutschen Rechtsprechung unerforschlich und daher raten wir eher zu einer internationalen Firmenform, konkret die Limited, auch für die Betriebsgesellschaft. Wenn es aber eine deutsche Firmenform sein soll bzw. muss, dann sollte eher die Aktiengesellschaft (Kleine AG) gewählt werden als die GmbH.
 
Die kleine AG ist dabei gut geeignet für langfristige Geschäftsverbindungen, da sich die höheren Gründungs- und Dauerkosten nur dann rentieren. Die Limited hingegen ist besser geeignet, wenn
 
>      z.B. eine neue Produktlinie eingeführt werden und dabei das bestehende Unternehmen
       nicht gefährdet oder damit in Verbindung gebracht werden soll.
>      z.B. ein risikoreicher Großauftrag angenommen werden soll.
>      z.B. vom Betrieb unkalkulierbare Umweltrisiken ausgehen.
>      z.B. in einen völlig neuen Markt (Produkt- oder Ländermäßig) vorgestoßen werden soll.
>      z.B. damit gerechnet werden muß, dass der Auftraggeber u.U. nicht zahlt. Speziell im Baubereich
       eine interessante Lösung.
 
In diesen und vielen weiteren Fällen bietet die Trennung von Besitz und Vermögen auf der einen und Betriebsgesellschaften auf der anderen Seite Sicherheit für das bisherige Unternehmen und schützt nicht nur materielle Vermögenswerte, wenn diese risikoreichen Geschäfte durch gesonderte, neue Limiteds abgewickelt werden, sondern auch den Namen und den Ruf der Firma. Denn wenn z.B. die neue Produktlinie floppt wird der gute Name des alteingesessenen Unternehmens davon nicht beschädigt. Auch der Konkurs des Generalunternehmens kann Sie jetzt nicht mehr erschüttern.
 
Denn was immer auch passiert. Die Limited (Betriebsgesellschaft) mit einem Stammkapital zwischen 100 und 50.000 Euro (üblicherweise 25.000 Euro wenn man hundertprozentig mit deutschem Recht kompatibel sein will, bzw. 1.000 Pfund da 75 % aller Limiteds ein Stammkapital in dieser Höhe haben, es sich also nicht um ein ungewöhnlich niedriges Stammkapital handelt) ist - wenn es schief geht - verloren. Aber Ihre Immobilien, Fuhrpark, Maschinen und natürlich das Privatvermögen bleiben unangetastet. Auch wenn ein cleverer Gläubiger versucht Ihnen einen faktischen Konzern zu unterstellen. Das berührt Sie mit einer Limited als Betriebsgesellschaft nicht mehr.
Die Limited in der Praxis     Bitte clicken Sie auf das gewünschte Beispiel
Anonymität und Treuhänder
Holding und Betriebsaufspaltung - Limited als Besitzgesellschaft
Die Limited als Betriebsgesellschaft
Die Limited im Baugewerbe
Die Limited als Einkaufsgesellschaft
Immobilienholding - Immobilienverwaltung - mit der Limited
Werbeagentur  (Mit einer Limited die eigene Werbung absichern)
Abmahnungen vermeiden und Internet-Domains schützen
Betriebsrat ganz oder zumindest Freistellungen vermeiden
Die Limited & Co KG als ideales Vehikel für die Arbeit in Deutschland