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Includierte Leistungen: Limited für 199 € # Gründung in 1-2 Arbeitstagen # Keine Unterschrift erforderlich # Abwicklung komplett per e-Mai # incl. Registered Office # incl. Company Secretary # incl. deutscher Übersetzung # incl. Postweiterleitung auch für normale Geschäftspost(+Porto) # incl. Gründungsurkunde # incl. Memorandum & Articles # incl. Aktienzertifikate # incl. Directors Register # incl. Secretaries Register # incl. Aktionärs-Register # incl. Gründungsprotokoll # incl. Bestellung zum Director Schweizpaket nur 699 € Alle Leistungen des Limited-Paket + beglaubigter Registerauszug + beglaubigte Memorandum/Articles + Bescheinigung des Secretary + beglaubigte Übersetzung + Apostillen = alle Unterlagen die das Schweizer Handelsregisteramt fordert Limited & Co. KG Paket 399 € Alle Leistungen des Limited Paket + beglaubigter Registerauszug + beglaubigte Übersetzung + Apostille + Bescheinigung des Secretary + KG Vertrag + Prokuravertrag + Handelsregisteranmeldung = alle Unterlagen, die das deutsche Handelsregister normal fordert Anonym Paket 2222 € Alle Leistungen des Ltd.&Co.KG Paketes + Treuhanddirektor Limited + Treuhandaktionär Limited + Treuhandkommanditist KG Der Director hat seinen Wohnsitz in UK, ist ständig verfügbar und erfüllt alle UK+OECD-Voraussetzungen Schuldenfrei in 14 Monaten ab 5000 € (1000 € pro Monat) Komplette Abwicklung Ihrer Privat- oder Regel-Insolvenz innerhalb von nur vierzehn Monaten - statt der üblichen 7 Jahre. Zusatzkosten fallen nur nur für Miete an und Steuern /Versicherung. Legal 95 % Steuern sparen 850 € pro Monat 95 % Ihrer Gewinne können steuerfrei bleiben oder sehr günstig besteuert werden. Profitieren Sie von den legalen Regeln, die die grroßen Konzerne täglich nutzen. Machen Sie Ihr Vermögen 100%ig pfändungs- und scheidungssicher und stellen es garantiert Erbschaftsteuerfrei - einmalig 1.980 € - Dies geht mit einer seit 50 Jahren bewährten Methode und deutschen Institution (keine Stiftung), bei der Sie die volle Kontrolle haben ohne dass man Ihnen das Vermögen zurechnen kann. Mehr unter "Die ultimative Holding". Fragen Sie uns. Kontakt 0044 788 788 4717 wir sprechen deutsch Die Limited & Co.KG als ideales Vehikel für die Arbeit in Deutschland Seien wir ehrlich, bei den Behörden und leider auch vielen Kunden und Lieferanten gibt es aus der bekannten Fremdenfeindlichkeit heraus teilweise Vorurteile gegen nichtdeutsche Firmenformen. Und leider leben gerade die Behörden diese auch aus und diskriminieren die Limited gezielt. Bekanntermaßen besteht ja gemäß §13 HGB die Pflicht die Betriebsstätte der Limited in Deutschland als Zweigniederlassung ins Handelsregister eintragen zu lassen. Während jedoch eine Limited & Co KG innerhalb von drei Wochen eingetragen ist, kalkuliert man bei der Zweigniederlassung aktuell z.B. in Berlin 3-6 Monate ein. Dazu verlangt das Registergericht einen Kostenvorschuß, was von der KG (auch einer Ltd.&Co.KG) nicht erwartet wird. Und die Fragebögen der Finanzbehörden etc. sind äußerst umfangreich. Fragebögen, die man bei Nutzung einer KG niemals zu Gesicht bekommt. Auch sind die für die Anmeldung einer Zweigniederlassung beizubringenden und natürlich auch zu übersetzenden Unterlagen sehr umfangreich. Bei der (Limited & Co) KG will man lediglich den Registerauszug aus England. Auch Kunden und Lieferanten sehen eigentlich nur das "Kommanditgesellschaft" als Firmenendung. Das da noch eine Limited als Komplementär involviert ist, interessiert die meisten nicht. Die Akzeptanz ist damit hier wie auch gegenüber Banken wesentlich höher. Auch abwicklungstechnisch ist die KG wesentlich einfacher zu handhaben, da sich jeder Steuerberater und Anwalt mit der KG auskennt. Weiter sind bei der KG Privatentnahmen möglich, die bei der Limited gleich eine verdeckte Gewinnausschüttung zur Folge hätten. Die Vorteile: Die Limited bleibt komplett im UK-Rechtsraum. Das heißt Diskussionen welche Rechtsprechung für die Komplementär-Limited im Falle einer Insolvenz, bei Haftungsfragen etc. relevant ist, stellt sich im Gegensatz zur in Deutschland eingetragenen Limited nicht. Während es bei der Limited bereits viele hundert - zum Teil widersprechende - Urteile gibt, die teilweise UK-Recht und teilweise deutsches Recht anwenden, ist die Lage bei der KG klar. Für die Komplementär Limited, also die die haftet, gilt ausschließlich das unternehmerfreundliche UK-Recht und für die KG ausschließlich deutsches Recht. Also keinerlei Verwirrung oder Rechtsunsicherheit mehr. Keinerlei Drangsalierung durch die Behörden und wesentlich bessere Akzeptanz bei Kunden und Lieferanten. Und mit 399 Euro ist die KG-Lösung nur unerheblich teurer als die Zweigniederlassung mit 325 Euro. - Lesen Sie mehr zur Limited & Co.KG hier...
Camster Management Limited Spezialist für Limited & Co. KG-Lösungen - Günstigster Anbieter im Test der KIZ eV, München, Mai 2009 ![]() Startseite - Allgemeines zur Limited - Limited&Co.KG - US-Incorporated als Holding - Anonymitäts-Paket - Fragen und Antworten - Praxisbeispiele - Limited-Handbuch - Bestellung - Büroservice London Berlin Las Vegas - Lohnnebenkosten und Steuern sparen - Schuldenfrei nach einem Jahr Privatinsolvenz in England - Die 100 % anonyme Holding Die Limited in der Praxis Bitte clicken Sie auf das gewünschte Beispiel Holding und Betriebsaufspaltung - Limited als Besitzgesellschaft Holding und Betriebsaufspaltung - Limited als Besitzgesellschaft Immobilienholding - Immobilienverwaltung - mit der Limited Immobilienholding - Immobilienverwaltung - mit der Limited Werbeagentur (Mit einer Limited die eigene Werbung absichern) Werbeagentur (Mit einer Limited die eigene Werbung absichern) Abmahnungen vermeiden und Internet-Domains schützen Abmahnungen vermeiden und Internet-Domains schützen |