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Includierte Leistungen:
 
Limited für 199 €

 
# Gründung in 1-2 Arbeitstagen
# Keine Unterschrift erforderlich
# Abwicklung komplett per e-Mai
# incl. Registered Office
# incl. Company Secretary
# incl. deutscher Übersetzung
# incl. Postweiterleitung auch für
  normale Geschäftspost(+Porto)
# incl. Gründungsurkunde
# incl. Memorandum & Articles
# incl. Aktienzertifikate
# incl. Directors Register
# incl. Secretaries Register
# incl. Aktionärs-Register
# incl. Gründungsprotokoll
# incl. Bestellung zum Director
 
Schweizpaket nur 699 €
 
Alle Leistungen des Limited-Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Memorandum/Articles
+ Bescheinigung des Secretary
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostillen
= alle Unterlagen die das Schweizer
  Handelsregisteramt fordert
 
Limited & Co. KG Paket 399 €
 
Alle Leistungen des Limited Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostille
+ Bescheinigung des Secretary
+ KG Vertrag
+ Prokuravertrag
+ Handelsregisteranmeldung
= alle Unterlagen, die das deutsche
  Handelsregister normal fordert
 
Anonym Paket 2222 €
 
Alle Leistungen des Ltd.&Co.KG Paketes
+ Treuhanddirektor Limited
+ Treuhandaktionär Limited
+ Treuhandkommanditist KG
Der Director hat seinen Wohnsitz in UK, ist ständig verfügbar und erfüllt alle UK+OECD-Voraussetzungen
 
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Kontakt 0044 788 788 4717
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Die Limited & Co.KG als ideales Vehikel für die Arbeit in Deutschland
 
Seien wir ehrlich, bei den Behörden und leider auch vielen Kunden und Lieferanten gibt es aus der bekannten Fremdenfeindlichkeit heraus teilweise Vorurteile gegen nichtdeutsche Firmenformen. Und leider leben gerade die Behörden diese auch aus und diskriminieren die Limited gezielt.
 
Bekanntermaßen besteht ja gemäß §13 HGB die Pflicht die Betriebsstätte der Limited in Deutschland als Zweigniederlassung ins Handelsregister eintragen zu lassen. Während jedoch eine Limited & Co KG innerhalb von drei Wochen eingetragen ist, kalkuliert man bei der Zweigniederlassung aktuell z.B. in Berlin 3-6 Monate ein. Dazu verlangt das Registergericht einen Kostenvorschuß, was von der KG (auch einer Ltd.&Co.KG) nicht erwartet wird. Und die Fragebögen der Finanzbehörden etc. sind äußerst umfangreich. Fragebögen, die man bei Nutzung einer KG niemals zu Gesicht bekommt. Auch sind die für die Anmeldung einer Zweigniederlassung beizubringenden und natürlich auch zu übersetzenden Unterlagen sehr umfangreich. Bei der (Limited & Co) KG will man lediglich den Registerauszug aus England.
 
Auch Kunden und Lieferanten sehen eigentlich nur das "Kommanditgesellschaft" als Firmenendung. Das da noch eine Limited als Komplementär involviert ist, interessiert die meisten nicht. Die Akzeptanz ist damit hier wie auch gegenüber Banken wesentlich höher.
 
Auch abwicklungstechnisch ist die KG wesentlich einfacher zu handhaben, da sich jeder Steuerberater und Anwalt mit der KG auskennt. Weiter sind bei der KG Privatentnahmen möglich, die bei der Limited gleich eine verdeckte Gewinnausschüttung zur Folge hätten.
 
Die Vorteile: Die Limited bleibt komplett im UK-Rechtsraum. Das heißt Diskussionen welche Rechtsprechung für die Komplementär-Limited im Falle einer Insolvenz, bei Haftungsfragen etc. relevant ist, stellt sich im Gegensatz zur in Deutschland eingetragenen Limited nicht. Während es bei der Limited bereits viele hundert - zum Teil widersprechende - Urteile gibt, die teilweise UK-Recht und teilweise deutsches Recht anwenden, ist die Lage bei der KG klar. Für die Komplementär Limited, also die die haftet, gilt ausschließlich das unternehmerfreundliche UK-Recht und für die KG ausschließlich deutsches Recht. Also keinerlei Verwirrung oder Rechtsunsicherheit mehr. Keinerlei Drangsalierung durch die Behörden und wesentlich bessere Akzeptanz bei Kunden und Lieferanten. Und mit 399 Euro ist die KG-Lösung nur unerheblich teurer als die Zweigniederlassung mit 325 Euro. -
Lesen Sie mehr zur Limited & Co.KG hier...
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