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Includierte Leistungen: Limited für 199 € # Gründung in 1-2 Arbeitstagen # Keine Unterschrift erforderlich # Abwicklung komplett per e-Mai # incl. Registered Office # incl. Company Secretary # incl. deutscher Übersetzung # incl. Postweiterleitung auch für normale Geschäftspost(+Porto) # incl. Gründungsurkunde # incl. Memorandum & Articles # incl. Aktienzertifikate # incl. Directors Register # incl. Secretaries Register # incl. Aktionärs-Register # incl. Gründungsprotokoll # incl. Bestellung zum Director Schweizpaket nur 699 € Alle Leistungen des Limited-Paket + beglaubigter Registerauszug + beglaubigte Memorandum/Articles + Bescheinigung des Secretary + beglaubigte Übersetzung + Apostillen = alle Unterlagen die das Schweizer Handelsregisteramt fordert Limited & Co. KG Paket 399 € Alle Leistungen des Limited Paket + beglaubigter Registerauszug + beglaubigte Übersetzung + Apostille + Bescheinigung des Secretary + KG Vertrag + Prokuravertrag + Handelsregisteranmeldung = alle Unterlagen, die das deutsche Handelsregister normal fordert Anonym Paket 2222 € Alle Leistungen des Ltd.&Co.KG Paketes + Treuhanddirektor Limited + Treuhandaktionär Limited + Treuhandkommanditist KG Der Director hat seinen Wohnsitz in UK, ist ständig verfügbar und erfüllt alle UK+OECD-Voraussetzungen Schuldenfrei in 14 Monaten ab 5000 € (1000 € pro Monat) Komplette Abwicklung Ihrer Privat- oder Regel-Insolvenz innerhalb von nur vierzehn Monaten - statt der üblichen 7 Jahre. Zusatzkosten fallen nur nur für Miete an und Steuern /Versicherung. Legal 95 % Steuern sparen 850 € pro Monat 95 % Ihrer Gewinne können steuerfrei bleiben oder sehr günstig besteuert werden. Profitieren Sie von den legalen Regeln, die die grroßen Konzerne täglich nutzen. Machen Sie Ihr Vermögen 100%ig pfändungs- und scheidungssicher und stellen es garantiert Erbschaftsteuerfrei - einmalig 1.980 € - Dies geht mit einer seit 50 Jahren bewährten Methode und deutschen Institution (keine Stiftung), bei der Sie die volle Kontrolle haben ohne dass man Ihnen das Vermögen zurechnen kann. Mehr unter "Die ultimative Holding". Fragen Sie uns. Kontakt 0044 788 788 4717 wir sprechen deutsch Seit 1.10.2008 benötigt jede Limited eine natürliche Person als Director. Eine andere juristische Person kann zwar weiterhin Director einer Limited sein, aber nicht mehr alleiniger Director. Daneben muß immer mindestens eine natürliche Person als Director eingetragen sein. Für vor dem 1.4.2006 gegründete Limiteds gibt es eine Übergangsphase bis zum 1.10.2010. Danach müssen auch Altgesellschaften eine natürliche Person als Director installiert haben. Bei nach dem 1.4.2006 gegründeten Limiteds fragt das Register spätestens bei der nächsten Annual Return nach der Änderung. Treuhänder mit Wohnsitz Deutschland sind Selbstmord wegen der erhöhten Mitwirkungspflicht nach dem deutschen Außensteuerrecht! Niemand wird wohl für Sie Beugehaft leisten. Anonymitäts-Paket Vielfach besteht für Firmeninhaber ein großes Interesse im deutschen Markt mit einer Firma aufzutreten, die nicht unmittelbar mit ihnen in Verbindung gebracht werden kann. Das kann z.B. bei der Einführung eines neuen Produktes der Fall sein, wenn der Mitbewerb nicht gleich erkennen soll wer dahinter steht. Oder wenn man ein risikoreiches Projekt versuchen will ohne ggfs. den guten Ruf oder die Existenz der alteingesessenen Firma zu gefährden, Im Einzelfall trifft dies sicher auch auf einen Neustart nach einer Insolvenz zu, bei der nicht gleich durch die erste Creditreformauskunft alle Pläne zunichte gemacht werden sollen. Für die Teil- oder Voll-Anonymisierung gibt es vier Alternativen: a) Einsatz einer US-Inc. als Holding mit nahezu sicherer Anonymität für den Inhaber. Näheres dazu auch hier... b) Die 100 % sichere deutsche Lösung bei der Sie beeiden können, dass Ihnen die Gesellschaft nicht gehört. Absolut pfändungssicher! Näheres dazu finden Sie hier... c) Der Einsatz von UK-Treuhändern (Nominees), die die Positionen des Director und/oder Aktionärs einnehmen. d) Die Kombination zweier Limiteds mit einer KG. Zu a) Nahezu vollständige Anonymität der Besitzverhältnisse lässt sich praktisch nur mit einer US-Holding erreichen, die durch die Doppelbesteuerungsabkommen auch interessante steuerliche Möglichkeiten bietet, bis zu einer Besteuerungsreduzierung auf 5 %. Hier wird jedoch in der Regel eine ausführliche telefonische oder ggfs. auch persönliche Beratung erforderlich sein, die kostenpflichtig ist. Selbstverständlich werden diese Consultingkosten bei einer Auftragserteilung in voller Höhe auf die Gründungskosten angerechnet. Das einzige Risiko dabei: Wenn jemand den Verdacht hat, dass Ihnen die Holding gehört und Sie beschwören müssen, dass dem nicht so ist, dann können Sie zwar das Aktienpakt für einen Tag einem Freund geben und so ganz legal beschwören, dass Ihnen die Holding nicht gehört. Aber Sie haben das "Restrisiko", dass der Freund Ihnen das Aktienpaket einfach nicht wieder gibt oder Sie erpresst. Mehr zur US-Inc als Holding hier b) Dieses Restrisiko können Sie aber auch noch ausschalten durch den Einsatz einer wirklich 100 Prozent wasserdichten rein deutschen Lösung bei der Sie sogar offen für die Entity auftreten können, also keine Treuhänder benötigen. Und Sie - im Gegensatz zur US-Holding - sogar beeiden können, dass Ihnen die Lösung nicht gehört und niemals gehört hat. Was Sie ja bei der US-Holding nur für den Moment beschwören könnten. Dabei haben Sie und nur Sie alleine Zugriff auf das Vermögen der Entity (keine Treuhänder!) und als Bonbon sind Sie bzw. Ihre Erben sogar vollkommen von der Erbschaftssteuer befreit. (Es handelt sich dabei um keine Stiftung!) Mehr dazu hier c) Wenn Ihre Auslandsgesellschaft in Deutschland arbeiten soll dürfen Sie keinesfalls Treuhänder mit Wohnsitz in Deutschland wählen, da die nach dem Außensteuergesetz zu unbeschränkter Auskunft gesetzlich verpflichtet sind und kaum für Sie, bzw. für Gebühren von wenigen hundert Euro p.a., eine strafrechtliche Verfolgung oder Beugehaft riskieren werden. Anders sieht es dagegen mit in UK domizilierten Treuhändern aus mit denen wir ausschließlich arbeiten. Denn ein UK-Treuhänder wird vom Außensteuerrecht der Bundesrepublik nicht tangiert, hat also auch keine "erhöhte Mitwirkungspflicht", was bedeutet er muß nicht aktiv zur Aufklärung der Hintergründe beitragen. Aktuell kostet ein solcher Treuhänder 300 Euro p.a.. (Shareholder) bzw. ab 150 Pfund im Monat (Director), die sich bei jährlicher Zahlungsweise auf 1200 Pfund minimieren. Die unterschiedlichen Gebühren erklären sich zum einen daraus, dass die Position des Shareholders (Aktionärs) nach wie vor von einer juristischen Person ausgeübt werden kann, der Director jedoch eine natürliche Person sein muß, mit Wohnsitz in Großbritannien und variieren natürlich nach dem Ausmaß des Risikos für den Director und dem Umfang seiner Tätigkeit. Immer im Hinerkopf haben muß man allerdings das Restrisiko, dass der im Register stehende UK Treuhand- aktionär Ihnen theoretisch die Firma wegnehmen und ggfs. sogar die Konten leerräumen könnte. Das Risko können Sie umgehen in dem Sie in Deutschland nur in der Form der Limited & Co.KG arbeiten und bei der Limited zwar Director und Shareholder und bei der KG die Position des Kommanditisten mit Treuhändern besetzen, aber die Position des Prokuristen der KG selber oder durch einen Vertrauten wahrnehmen (lassen). Denn nur der Prokurist hat schlußendlich Zugriff auf das deutsche Bankkonto und damit auf die Finanzen. Eine Veruntreuung Ihrer Gelder durch den Treuhänder ist damit ausgeschlossen. Gleichzeitig bietet diese Lösung den Vorteil, dass Sie als Angestellter mit einem Festgehalt (Fixum) z.B. von 600-1200 Euro, die Höhe bestimmen Sie selber, dann auch Kranken- und Rentenversichert sein können. Immerhin besteht ja in Deutschland Versicherungspflicht! Praktisch kein Risiko gehen Sie für die Shareholderposition wie gesagt mit einer US- Holding ein. Fast gleichwertig ist aber die d) Kombination zweier Limiteds, die sich gegenseitig gehören, also gegenseitig die Shareholder Position besetzen. Hier kann kein fremder Dritter an das "Firmensilber" heran. Denn während Sie bei der US-Holding ja Treuhänder involviert haben, entfallen diese bei der Kombination von zwei Limiteds völlig. Damit ist für die Anonymisierung der Besitzverhältnisse die Kombination zweier Limiteds die günstigste Lösung, wenn auch nur dann wasserdicht, wenn Sie als Directors Treuhänder mit Wohnsitz in England einsetzen. Sonst dürfte die Finanzverwaltung unterstellen, dass Sie als Director auch Inhaber sind. Und nach dem Außensteuerrecht müssen diese nicht beweisen, dass das so ist, sondern Sie müssen beweisen, dass dem nicht so ist. Hier gilt die Beweislastumkehr. Registrieren Sie sich also selber als Director, so können Sie sich im Grunde den Aufwand sparen. Es bleibt nur eine Dritte Person Ihres Vertrauens mit Wohnsitz in England dort einzusetzen oder einen professionellen Treuhänder zu engagieren. In der Vergangenheit haben sich professionelle Lösungen immer gegenüber "Vertrauenspersonen" durchgesetzt, da letztere ggfs. aufgrund von Emotionen entscheiden. Ein bezahlter Treuhänder jedoch immer zuverlässig (solange Sie die Gebühren bezahlen) und ausschließlich nach den ihm erteilten Direktiven. Die höheren Treuhandgebühren für Directors erklären sich insbesondere daraus, dass ein Director zwar prinzipiell nicht persönlich haftet. Agiert die Limited aber kriminell oder vorsätzlich (zahlt z.B. keine Steuern) so haftet auch der Nominee-Director erst einmal voll. Der kann zwar den wahren Eigentümer in Regress nehmen, wenn dort aber nichts zu holen ist bleibt er auf dem Schaden sitzen. Insofern müssen Sie hier entweder selber einen Bekannten ins Feuer werfen oder zu Gebühren ab 150 Pfund pro Monat (das ist die Standardrate für normale Limiteds) und auch eine deutlichere Kontrolle durch den Treuhand-Director in Kauf nehmen. Um das Risiko für den Treuhänder zu reduzieren wird er in der Regel darauf bestehen, dass Sie als Gründer bzw. wahrer wirtschaftlich Berechtigter in Deutschland in der Form der KG arbeiten und dabei die Position des Prokuristen übernehmen. Dadurch werden viele Risiken für den Treuhänder elegant umgangen und wenn Sie seriös arbeiten ist das für Sie keinerlei Nachteil, sondern eher sogar ein Vorteil. Denn wenn Sie bei der KG als Prokurist installiert sind, der als Angestellter für die Firma tätig wird, können Sie fremden Dritten problemlos erklären warum Sie für die Firma auftreten, auf dem Bankkonto zeichnungsberechtigt sind etc., was sonst nicht nachzuvollziehen wäre und für Ihre Eigentümerschaft spräche. Nach dem Außensteuerrecht wäre damit bei einer reinen Zweigniederlassung einer Limited eindeutig klar, dass die Firma Ihnen gehört. Anders bei der KG, da sie ja weder Komplementär noch Kommanditist wären, das sind die beiden Limiteds und/oder Treuhänder, sondern nur angestellter Prokurist, mit Arbeitsvertrag, Sozialabgaben etc. Dann kann Ihnen niemand die Firma zurechnen. Auf der Limitedseite müssen Sie lediglich jeweils einen Treuhanddirector installieren. Denn die Ämter von Shareholder und Kommanditist übernehmen ja die Limiteds selber. Damit sind Sie sicher wie in Abrahams Schoß zu einem Preis von: a) knapp 3.000 Euro, mit Folgekosten von 2800 Euro p.a.incl. Büroservice in den USA b) 1.980 Euro für das Know how oder 20.000 Euro für eine bestehende, 20 Jahre alte Entity c) Das für den Einsatz in Deutschland am besten geeignetste Paket (Limited & Co. KG) 399 Euro Gründungspaket KG bzw. 499 € bei Sitz in London 300 Euro Treuhandaktionär in der Limited 300 Euro Treuhandkommanditist in der KG (optional - Sie können auch selber jemanden benennen) 350 Euro ca. Gebühren, direkt an Notar und Gericht für die Eintragung der KG in Deutschland zu bezahlen 150 Pfund im Monat (ab) Treuhanddirektor für die Limited in UK (ab 1200 Pfund bei jährlicher Zahlung) die effektive Höhe der Gebühren bemißt sich an Tätigkeits- und Risikoumfang, wobei wir in der Regel erst einmal mit 150 Pfund pro Monat bzw. 1200 Pfund im Jahr starten und nur bei effektiver Mehrtätigkeit als normal oder effektiv höherem Risiko diese Gebühren neu diskutieren. Die Folgekosten p.a. betragen ab dem 2. Jahr 899 Euro zzgl. der Vergütung für den Director. d) 399 Euro wenn Sie selber Director sind. + ggfs. ab 150 GBP pro Monat wenn Sie unseren Treuhanddirector wählen. Folgekosten in gleicher Höhe. (alle Kosten verstehen sich ohne evtl. notwendigen Büroservice, da dieser je nach Bedarf sehr unterschiedlich ausfallen kann. Soll z.B. der Firmensitz der KG in Berlin sein und nicht in Ihrem normalen Wohn-/Geschäftssitz, was die Anonymität unterstützt und eine Apostille = längere Wartezeit erspart, so kommen noch einmal 95 Euro pro Monat incl. Telefon-/Fax hinzu. Der Büroservice in London kostet mit gleichen Leistungen 95 Pfund/Monat.. Nur 75 Pfund im Monat sind die Kosten in Ramsgate. Näheres siehe unter Büroservice.) Existentiell wichtig ist, dass Sie bei allen Treuhandlösungen in die z.B. Deutschland involviert ist unbedingt eine Lösung installieren, die kompatibel mit dem Fragenkatalog nach dem Außensteuerrecht und den OECD Regeln sowie der ständigen Rechtsprechung von BFH, BGH und EUGH sind. Dazu gehören unbedingt ein Büroservice im Sitzland (UK) bei dem jemand live ans Telefon geht (keine Weiterschaltung, die kann getract werden) und sich im Namen Ihrer Firma meldet (also nicht Büroservice hello) und dass auch Einschreiben angenommen und weitergeleitet werden. Ebenso muß die Firma unbedingt ein Konto in UK haben (eine Firma ohne Konto ist nur schwer vorstellbar, genau wie ohne Adresse oder Telefon). Weitere Bedingungen aus dem Fragenkatalog finden Sie in dem E-Buch "Mit der Limited arbeiten" aus dem Euromedia Verlag, dass Sie für 48 € über uns bestellen können.
Camster Management Limited Spezialist für Limited & Co. KG-Lösungen - Günstigster Anbieter im Test der KIZ eV, München, Mai 2009 ![]() Startseite - Allgemeines zur Limited - Limited&Co.KG - US-Incorporated als Holding - Anonymitäts-Paket - Fragen und Antworten - Praxisbeispiele - Limited-Handbuch - Bestellung - Büroservice London Berlin Las Vegas - Lohnnebenkosten und Steuern sparen - Schuldenfrei nach einem Jahr Privatinsolvenz in England - Die 100 % anonyme Holding |