Startseite
Fakten zur Limited
Fragen und Antworten
Praxisbeispiele
Limited-Handbuch
Bestellung
Impressum
Kontakt
Includierte Leistungen:
 
Limited für 299 €

 
# Gründung in 1-2 Arbeitstagen
# Keine Unterschrift erforderlich
# Abwicklung komplett per e-Mai
# incl. Registered Office
# incl. Company Secretary
# incl. deutscher Übersetzung
# incl. Postweiterleitung auch für
  normale Geschäftspost(excl.Porto)
# incl. Gründungsurkunde
# incl. Memorandum & Articles
# incl. Aktienzertifikate
# incl. Directors Register
# incl. Secretaries Register
# incl. Aktionärs-Register
# incl. Gründungsprotokoll
# incl. Bestellung zum Director
 
Deutschlandpaket 499 €
 
Alle Leistungen des Limited-Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostille wo erforderlich
 
Limited & Co. KG Paket 499 €
 
Alle Leistungen des Deutschland Paketes
+ KG Vertrag
+ Prokuravertrag
 
Anonym Paket 1.999 €
 
Alle Leistungen des Ltd.&Co.KG Paketes
+ Treuhanddirektor Limited
+ Treuhandaktionär Limited
+ Treuhandkommanditist KG
 
Schuldenfrei in 12 Monaten ab Antragstellung - 5000 €
 
Komplette Abwicklung Ihrer Privat- Insolvenz innerhalb von nur 18 Monaten - statt der üblichen 7 Jahre. Zusatzkosten fallen nur nur für Miete an und Steuern/Versicherung.
 
Neuanfang nach Insolvenz
 
Ob Sie noch in der Insovenz sind oder die Restschuldbefreiung erfolgreich abgeschlossen haben, Sie können unpfändbar und völlig  legal unbegrenzt Einnahmen aus unterneh- merischer Tätigkeit erzielen. Leider nicht für Angestellte möglich. Wir sagen Ihnen wie,
 
Fragen Sie uns.
 
Kontakt 0044 788 788 4717
wir sprechen deutsch
Anonymitäts-Paket
Limited & Co. KG
Schuldenfrei nach 12 - 20 Monaten via UK
Büroservice London -  Berlin und Las Vegas
Die 100%ig anonyme Holding
Lohnnebenkosten und Steuern sparen
US-Inc als Holding
Die Limited & Co KG
 
Wenn Sie mit Ihrer Limited in Deutschland tätig sein wollen, so haben Sie eine Reihe von Alternativen. So können Sie rein rechtlich als
 
Repräsentanz
unselbständige Zweigniederlassung
selbständige Zweigniederlassung oder
Limited & Co.KG
 
agieren. Durch die immer restriktiver werdenden Behörden und Gerichsurteile bleiben aber ernsthaft - wenn Sie denn eine Betriebsstätte in Deutschland haben, also eine Werstatt, Büro etc. - als Alternativen nur die Eintragung der Limited ins deutsche Handelsregister (selbständige Zweigniederlassung)  oder die Eintragung als Limited & Co.KG übrig.
 
Das Problem der Eintragung der Limited ins Handelregister (nach §13 HGB) ist, dass sowohl das Register selber, als auch später die Banken sehr viele Unterlagen von Ihnen sehen wollen, die alle in beglaubigter Übersetzung vorliegen müssen. Diese Unterlagen zu beschaffen kostet Zeit und Geld. Dazu müssen Fragebogen an Finanzamt, Berufsgenossenschaft, IHK etc. beantwortet werden, was wieder Zeit kostet. Auch erhebt das Gericht einen Kostenvorschuß, was ebenfalls wieder Zeit kostet. So können leicht 3-6 Monate ins Land gehen bis die Niederlassung wirklich eingetragen ist.
Das ist zwar prinzipiell kein Beinbruch, da Sie ja gemäß Rechtsprechung des EUGH in der Zwischenzeit bereits mit der Limited - quasi als Vorgründungsgesellschaft - in Deutschland tätig werden können. Wenn auch sicher oft gegen massiven Widerstand der Behörden, der bis zu Unterlassungsverfügungen reichen kann. Gegen diese gewinnen Sie natürlich vor Gericht immer, was Sie lediglich 3-10 Jahre, mehrere Instanzen, und damit viel Geld und Zeit kosten kann/wird, die Ihnen - natürlich - niemand erstattet. Denn im Recht zu sein nützt in Deutschland im allgemeinen wenig, man muß auch vor den Gerichten recht bekommen. Und das wird in der ersten und zweiten Instanz wohl nur selten der Fall sein, da die Richter hier in der Regel der Auffassung der Verwaltung folgen und mit Europarecht kaum Erfahrung haben. So sie denn überhaupt schon mal - rechtlich -  was von Europa gehört haben. Wir erleben es praktisch täglich, dass sich die Richter an den Registergerichten neue "Schweinereien" einfallen lassen um ausländische Firmenformen an der Eintragung zu hindern. So wollen einige Registergerichte eine Apostille auf den UK-Registerauszug, andere nicht. Auch der Umfang der einzureichenden Unterlagen wird von jedem Registergericht nach eigenem Gutdünken festgelegt. Dass dabei viele Quertreibereien klar diskriminierend sind bedarf keiner Frage.Und dieser Trend nimmt bedauerlicherweise immer mehr zu. Die Meinungen von IHK, Finanzämtern, Behörden und Gerichten sind fast unisono: Warum gründen Sie denn keine GmbH?!
 
Ganz großer Nachteil der Eintragung einer Zweigniederlassung ist zudem, dass die Limited durch den Eintrag ins deutsche Handelsregister und damit durch den Eintritt der Limited in den deutschen Rechtsraum viele Vorteile verliert, die ja gerade das Interessante an der Limited sind. So kann u.U. die deutsche Gesellschafter- Geschäftsführer-Durchgriffshaftung wieder greifen, womit Sie persönlich voll haften. Auch im Insolvenzfalle würde die Limited viele Privilegien verlieren, die das britische Recht bietet. Insbesondere würden die deutschen strafrechtlichen Tatbestände (Insolvenzverschleppung etc.) greifen und ggfs. zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen können, die in England so nie möglich wäre.
 
Ganz anders sieht das bei der KG aus. Zum einen ist die KG eine urdeutsche Firmenform, die seit Kaisers Zeiten jeder kennt. Ihre Kunden, die Banken, die Lieferanten etc.. D.h. eventuelle Ressentiments gegen "Limiteds" wirken sich hier wesentlich geringer aus, da ja im Vordergrund die KG steht, von der die Limited nur ein (kleiner) Teil ist.
 
Zum zweiten bleibt bei der Konstruktion der Limited & Co. KG die Limited komplett im britischen Rechtsraum. D.h. die bei der Zweigniederlassung angesprochenen strafrechtlichen und Haftungsrisiken greifen hier nicht. Denn für die Komplementär-Limited gilt ausschließlich die britische Rechtsprechung.
 
Zum dritten geht es hier dem Register nur um den Nachweis der Vertretungsberechtigung für den Komplementär, der viel einfach darzustellen ist als die Grundlagen für die Eintragung einer Zweigniederlassung. Sie sparen sich also viele Unterlagen, Übersetzungen und Zeit. Seitens Finanzbehörden, IHK etc. gibt es keine Fragebögen, die vorab etwas von Ihnen wissen wollen, denn Sie sind ja eine urdeutsche Firmenform, eben eine Kommanditgesellschaft. Auch müssen Sie natürlich keinen Kostenvorschuß an das Register zahlen. Und die Namenswahl Ihrer KG bzw. der Limited muss nicht vorher von der IHK abgenickt werden.
 
Das Problem ist nur, dass Sie bei der KG abwarten müssen bis die im Register eingetragen ist. Vorher dürfen Sie geschäftlich nicht aktiv werden. Eine Vorgründungsgesellschaft wie bei der GmbH/Limited gibt es bei der KG nicht. Da die Eintragung - ab der Gründung der LImited - aber nur rund drei Wochen dauert in denen die Dokumente in UK erstellt werden, dürfte dies kein ernsthaftes Problem darstellen.
 
Die Kosten für Notar und Handelsregister sind in beiden Fällen etwa gleich. Bei der KG sogar eher niedriger. Rechnen Sie bei einer KG mit Prokuraeintragung mit rund 350 Euro für Notar und Gericht.
 
Preislich gibt es ebenfalls für den englischen Teil keinen Unterschied. Beide Pakete kosten 499 Euro. Damit sind wir lt. der aktuell überarbeiteten Studie des Kuratorium für internationale Zusammenarbeit e.V. in München Oktober 2011) der günstigste Anbieter in Deutschland sind. Einen Auszug aus der Studie finden Sie auf www.limitednews.com.
 
Mit einer KG sollte Ihr deutscher Steuerberater auch keinerlei Probleme haben. Denn wenn er sich damit nicht auskennt, sollte er dringend seine Zulassung zurückgeben. Und über das UK-Recht, -Besteuerung etc. muß er gar nichts wissen, da ja die KG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Und die Abrechnung der Limited können wir gerne für Sie durch Spezialisten in England erledigen lassen, die Sie nicht mehr als 300 Euro im Jahr für Bilanz, Accounts und Steuererklärung kosten, wenn in UK keine nennenswerten Umsätze/Buchungen angefallen sind. Was ja in der Regel der Fall sein dürfte.
 
Hat man sich also grundsätzlich für Limited statt GmbH entschieden, dann ist die Limited & Co. KG die konsequente Fortsetzung dieser Entscheidung und die optimale Lösung für die Arbeit in Deutschland.
 
Mit Ihrem Limited & Co.KG Paket erhalten Sie die im rechten Kasten aufgeführten Unterlagen aus Basispaket + Deutschlandpaket + KG-Paket für nur 499 €. Ihre KG ist dabei ca. 4 Tage nach Notartermin im Register eingetragen..
Camster Management Limited

Spezialist für Limited & Co. KG-Lösungen - Günstigster Anbieter im Test der KIZ eV, München, Oktober 2011
Limitedneu