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Includierte Leistungen:
 
Limited für 299 €

 
# Gründung in 1-2 Arbeitstagen
# Keine Unterschrift erforderlich
# Abwicklung komplett per e-Mai
# incl. Registered Office
# incl. Company Secretary
# incl. deutscher Übersetzung
# incl. Postweiterleitung auch für
  normale Geschäftspost(excl.Porto)
# incl. Gründungsurkunde
# incl. Memorandum & Articles
# incl. Aktienzertifikate
# incl. Directors Register
# incl. Secretaries Register
# incl. Aktionärs-Register
# incl. Gründungsprotokoll
# incl. Bestellung zum Director
 
Deutschlandpaket 499 €
 
Alle Leistungen des Limited-Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostille wo erforderlich
 
Limited & Co. KG Paket 499 €
 
Alle Leistungen des Deutschland Paketes
+ KG Vertrag
+ Prokuravertrag
 
Anonym Paket 1.999 €
 
Alle Leistungen des Ltd.&Co.KG Paketes
+ Treuhanddirektor Limited
+ Treuhandaktionär Limited
+ Treuhandkommanditist KG
 
Schuldenfrei in 12 Monaten ab Antragstellung - 5000 €
 
Komplette Abwicklung Ihrer Privat- Insolvenz innerhalb von nur 18 Monaten - statt der üblichen 7 Jahre. Zusatzkosten fallen nur nur für Miete an und Steuern/Versicherung.
 
Neuanfang nach Insolvenz
 
Ob Sie noch in der Insovenz sind oder die Restschuldbefreiung erfolgreich abgeschlossen haben, Sie können unpfändbar und völlig  legal unbegrenzt Einnahmen aus unterneh- merischer Tätigkeit erzielen. Leider nicht für Angestellte möglich. Wir sagen Ihnen wie,
 
Fragen Sie uns.
 
Kontakt 0044 788 788 4717
wir sprechen deutsch
Anonymitäts-Paket
Limited & Co. KG
Schuldenfrei nach 12 - 20 Monaten via UK
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Limited - Das Deutschlandpaket
 
Wenn Sie mir Ihrer Limited in Deutschland arbeiten wollen, so müssen Sie diese nach § 13 HGB beim deutschen Handelsregister anmelden, das für Ihren Firmensitz zuständig ist. Das ist bei der
Limited & Co. KG relativ einfach. Hier wird praktisch nur ein beglaubigter Registerauszug aus England benötigt und ggfs. noch eine Apostille (Überbeglaubigung durch das Außenministerium, die bestätigt das die Beglaubigung durch das Register echt ist) nebst beglaubigter Übersetzung ins deutsche. Denn bei der Anmeldung der KG wird nur geprüft ob der Anmelder auch vertretungsberechtigt ist.
 
Bei der Anmeldung der Zweigniederlassung einer Limited hingegen muß komplett geprüft werden ob die Gesellschaft auch rechtmäßig zustande gekommen ist. D.h. es müssen auch die Gesellschaftsverträge (Memorandum und Articles of Association) eingereicht werden, ggfs beglaubigt und mit Apostille und natürlich ebenfalls mit beglaubigter Übersetzung. Zusätzlich natürlich Beschlüsse, die den Willen der Limited eine Zweigniederlassung zu errichten be(ur)kunden. Auch das natürlich übersetzt. Und das ein oder andere Registergericht verlangt auch noch den Nachweis, dass das Kapital tatsächlich erbracht wurde und in welcher Form. Gerade letzteres kann u.U. schwierig werden wenn Sie keinen unabhängigen Secretary bestellt haben der dies gegenüber dem Gericht bestätigt. All das kostet aber natürlich Geld und Zeit.

 
Dazu kommt, dass bei einer Zweigniederlassung die IHK ein Gutachten abgeben muß ob der Name o.k. ist, auch tatsächlich ein Sitz (Büro) der Limited vorliegt, etc.

 
Natürlich wird auch das Finanzamt vorher gefragt und schickt Ihnen einen dicken Fragebogen.

 
Und schließlich traut Ihnen das Registergericht nicht über den Weg und velangt einen Vorschuß auf die Eintragungskosten. (Die letzten vier Absätze entfallen weitgehend bei einer KG-Anmeldung)

 
So kommt es, dass die Zweigniederlassung bis zur Eintragung ins deutsche Handelsregister ca. 3-4 Monate benötigt, während eine Ltd.&Co. KG im Schnitt 4 Tage nach Notartermin im Register eingetragen ist.
 
Der Vorteil einer Zweigniederlassung liegt darin, dass sie genau wie eine GmbH behandelt wird und sich jeder Steuerberater und Anwalt damit auskennt. Auch ist der Körperschaftssteuersatz für GmbHs günstiger als die Besteuerung bei der Ltd.&Co.KG, die ja als Personengesellschaft besteuert wird. Allerdings kommt es hier immer auf die individuelle Situation an, weshalb sie unbedingt einen Steuerberater zur effektiven Steuerbelastung in Ihrem Fall befragen sollten.
 
Nachteil der Zweigniederlassung ist, dass keine Privatentnahmen möglich sind, wie bei der KG, sondern dies als verdeckte und damit verbotene Gewinnausschüttung gewertet würde.
 
Weiter tritt bei der Zweigniederlassung die Limited in den deutschen Rechtsraum ein und unterliegt somit auch in Teilen der deutschen Haftungs- und Strafrechtsprechung, die sie damit in vielen Bereichen der GmbH gleich stellt, die ja praktisch (bei Beherrschung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer) keinerlei Haftungs- beschränkung bietet = volle persönliche Haftung.
 
Bei der KG hingegen bleibt die Limited komplett im britischen Rechtsraum. Die schnell konstruierte Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung etc. trifft sie daher nicht. Hier bleibt die volle Haftungsbe- schränkung erhalten.
 
Unter dem Strich spricht also (fast) alles für die Arbeit mit einer Ltd.&Co.KG statt mit einer Zweigniederlassung der Limited in Deutschland.
 
Im Deutschlandpaket sind für 499 Euro enthalten:
 
Gründung in 1-2 Arbeitstagen
Abwicklung komplett per E-Mail, keine Unterschrift erforderlich
Registered Office für 1 Jahr
Company Secretary für 1 Jahr, den benötigen Sie zwar seit 6.4.2008 rechtlich nicht mehr, aber er ist im Umgang
mit dem Register erfahren und überwacht für Sie die Fristen
Beglaubigter Registerauszug mit beglaubigter deutscher Übersetzung und falls notwendig Apostille
Gründungsurkunde
Memorandum & Articles
Aktienzertifikat
Directors Register
Secretaries Register
Aktionärs Register
Gründungsprotokoll mit Bestellung zum Director
Postweiterleitung von Behörden und normaler Geschäftspost  für 1 Jahr - zzgl. Porto
Annahme und Weiterleitung auch von Päckchen und Paketen
Das Registered Office ist in London
 
 
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Camster Management Limited

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