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Includierte Leistungen:
 
Limited für 299 €

 
# Gründung in 1-2 Arbeitstagen
# Keine Unterschrift erforderlich
# Abwicklung komplett per e-Mai
# incl. Registered Office
# incl. Company Secretary
# incl. deutscher Übersetzung
# incl. Postweiterleitung auch für
  normale Geschäftspost(excl.Porto)
# incl. Gründungsurkunde
# incl. Memorandum & Articles
# incl. Aktienzertifikate
# incl. Directors Register
# incl. Secretaries Register
# incl. Aktionärs-Register
# incl. Gründungsprotokoll
# incl. Bestellung zum Director
 
Deutschlandpaket 499 €
 
Alle Leistungen des Limited-Paket
+ beglaubigter Registerauszug
+ beglaubigte Übersetzung
+ Apostille wo erforderlich
 
Limited & Co. KG Paket 499 €
 
Alle Leistungen des Deutschland Paketes
+ KG Vertrag
+ Prokuravertrag
 
Anonym Paket 1.999 €
 
Alle Leistungen des Ltd.&Co.KG Paketes
+ Treuhanddirektor Limited
+ Treuhandaktionär Limited
+ Treuhandkommanditist KG
 
Schuldenfrei in 12 Monaten ab Antragstellung - 5000 €
 
Komplette Abwicklung Ihrer Privat- Insolvenz innerhalb von nur 18 Monaten - statt der üblichen 7 Jahre. Zusatzkosten fallen nur nur für Miete an und Steuern/Versicherung.
 
Neuanfang nach Insolvenz
 
Ob Sie noch in der Insovenz sind oder die Restschuldbefreiung erfolgreich abgeschlossen haben, Sie können unpfändbar und völlig  legal unbegrenzt Einnahmen aus unterneh- merischer Tätigkeit erzielen. Leider nicht für Angestellte möglich. Wir sagen Ihnen wie,
 
Fragen Sie uns.
 
Kontakt 0044 788 788 4717
wir sprechen deutsch
Anonymitäts-Paket
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Limited - Neuanfang nach Insolvenz
 
        
Ob Sie nun vor einer Insolvenz stehen, sich in einer Insolvenz / Restschuldbefreiung befinden oder eine Insolvenz abgeschlossen haben, in allen Fällen kann die Limited Ihnen einen Neustart bzw. zusätzliches, unpfändbares Einkommen sichern.
 
Der einfachste Fall ist, wenn Sie die
Insolvenz abgeschlossen haben und unter einem neuen (Firmen-) Namen wieder ins Geschäftsleben einsteigen wollen.
 
Sie können dies einfach in Form der Limited & Co KG tun, da die Banken bei einer KG meist nicht auf die Person des Limited-Geschäftsführers abheben sondern die KG selber.
 
Wollen oder können Sie aber nicht als Inhaber bzw. Director der Firma auftreten, so ist ein üblicher Weg in Deutschland in Form der Ltd.& Co.KG zu arbeiten, wobei der Director und Shareholder der Limited jeweils Treuhänder sind (1200 GBP pro Jahr Director - 300 GBP Pro Jahr Aktionär), die Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben dürfen!!! Der Kommanditist der KG = der an den die Gewinne ausgeschüttet werden, ist dann ein Verwandter, Vertrauter etc. und Sie, der ja die Geschäfte tatsächlich durchführen bzw. anbahnen muss, wird dann im Handelsregister eingetragener Prokurist der KG. Damit können Sie sich auch ein Gehalt unterhalb der Pfändungsfreigrenze zahlen und damit Krankenversicherung etc. erreichen. Entscheidend ist, dass die Verträge richtig gestaltet sind und durchgeführt werden, damit alles legal ist.
 
Die Kosten einer Ltd. & Co.KG sind 499 € und Notar und Handelsregister berechnen noch einmal je 150 €.
 
 
Stehen Sie
vor einer Insolvenz und wollen Vorkehrungen treffen um auch weiter - pfändungssicher - Geld zu verdienen oder befinden Sie sich in einem Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahren so können Sie natürlich auch mit o.g. Modell arbeiten. Das Problem ist nur, dass Sie im Rahmen dieser Verfahren oder auf Antrag von Gläubigern oder Behörden ja ggfs. beeiden müssen, dass Ihnen die Limited bzw. KG nicht gehört. Und was immer Sie - ggfs. auch sich selber - erzählen, Sie sind der wirtschaftliche Eigentümer der Firma. Und damit würden Sie in einem solchen Fall entweder einen Meineid ablegen müssen (kann man mit drei Jahren wieder gut machen) oder die Wahrheit offenlegen, womit alle Bemühungen und Ausgaben vergebens gewesen wären.
 
Sie können nun einerseits wirklich eine Dritte Person - z.B. Ihre Frau - als Firmeneigner einsetzen. Entnehmen oder erhalten Sie dann aber doch Geld von der Firma bzw. Ihrer Frau aus Firmengeldern, so lägen hier eine Reihe von Straftaten vor, die ich jetzt im Detail nicht auswalzen möchte, aber im Ergebnis zum gleichen Strafrahmen führen können - für sie beide.
 
Dass das trotzdem vielfach gemacht wird - und gut geht - liegt einfach daran, dass es für Gläubiger oft schwer ist die tatsächlichen Umstände zu beweisen. Das macht es aber nicht legal und es schwebt immer ein ein grosses Risiko über Ihnen.
 
Für generelle Möglichkeiten der Teil- oder Voll-Anonymisierung lesen Sie bitte auch den Beitrag zum Anonymitäts-Paket.
 
Die einzige Möglichkeit aber eine
legale Lösung zu implementieren bei der Sie legal beschwören können, dass Ihnen weder die Limited noch sonst irgendetwas gehört, obwohl Sie als einziger diese beherrschen und über alle Gewinne verfügen können, ist die von uns so genannte "Ultimative Holding".
 
 
Die entscheidenden Vorteile der ultimativen Holding gegenüber allen anderen Lösungen die Sie am Markt finden werden sind:
 
- Sie können völlig legal beschwören dass Ihnen nichts gehört, obwohl Sie die volle Verfügungsgewalt haben
 
- Es handelt sich um eine seit mehr als 50 Jahren mögliche rein deutsche Lösung
 
- Im Gegensatz zur Stiftung können Sie das Geld auch jederzeit wieder "entnehmen".
 
- Es fallen nur einmalig Kosten von 2.980 € für das Know how an und max. 400 € Gerichtskosten
 
Gerade der letzte Punkt ist essentiell. Denn bei einer Treuhandlösung müssen Sie ja jedes Jahr immer wieder erneut für die Treuhänder bezahlen und es bleibt immer das Restrisiko, dass ein Treuhänder mit Ihrem Geld durchgeht - oder die beste Ehefrau von allen, falls Sie dieser den Job übertragen haben. Bernie Ecclestone musste dies schmerzhaft erfahren als er seine Frau zur Treuhänderin für eine Holding machte. Ein Fehler der ihn viele Millionen kostete. Nur er konnte dies leicht verschmerzen. Könnten Sie dies auch. Es ist also unter dem Strich immer besser Treuhänder überhaupt zu vermeiden.

weiter zum Beitrag "Anonymitäts-Paket"
 
weiter zum Beitrag Ultimative Holding
 
Camster Management Limited

Spezialist für Limited & Co. KG-Lösungen - Günstigster Anbieter im Test der KIZ eV, München, Oktober 2011
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